Sonntag, 15. Mai 2011

Schweiz verwehrt fundamentales Recht auf Ehe und Familie - dies ganz legal - mit entsprechendem Gesetz in Kraft seit 2011!

Das die Schweiz eine restriktive Ausländerpolitik betreibt ist ja schon länger sichtbar. Nun ist es nicht mehr unterschwellig erkennbar, nein jetzt ist es offiziell! AusländerInnen dürfen seit Januar 2011 nicht mehr heiraten wenn sie nicht im Besitze einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind.

Damit schränkt der Staat und dies legal, das Recht auf freie Partnerwahl massiv ein. Will man dennoch heiraten, bleibt nur eins, den künftigen EhepartnerIn in seinem Heimatland zu heiraten. Damit sind naturgemäss nicht nur erhebliche Kosten verbunden, nein auch ein entsprechender Zeitaufwand müssen die Heiratswilligen auf sich nehmen.

Nun stellt sich aber die Frage wie sollen dies Flüchtlinge bewerkstelligen, die in ihrem Heimatland verfolgt werden und sich einer massiven Todesgefahr aussetzen? Naturgemäss werden solche Staaten kaum bereit sein diesen Menschen Heiratspapiere auszustellen oder gar gültige Reisedokumente.

Ich rufe daher SchweizerInnen und MigrantInnen auf sich bei ensprechenden Erfahrungen mit der hiesigen Behörde sich bei mir zu melden. Es liegt mir viel daran diese Fälle zu dokumentieren und publik zu machen.

Ich bin von dieser Ungerechtigkeit selber betroffen. Mein Verlobter ist ein abgewiesener Asylant aus Gambien.
Und dies ungeachtet der Tatsache, dass die gambische Regierung die Todesstrafe wieder eingeführt hat.

Ich bin ausserdem interessiert gambische MigrantInnen kennen zu lernen. Bitte melden Sie sich ungeniert bei mir.